Tipp: Vererben oder Schenken – Freibeträge richtig nutzen!

Jeder der seinen Immobilienbesitz vererbt oder verschenkt, möchte sicherstellen, dass dieser ohne viel Kosten und Aufwand an die Erben übergeht. Doch der Fiskus hält beim Nachlass die Hand weit auf.

Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihr Haus übergeben und dabei möglichst wenig Steuern zahlen.

„Planen Sie im Voraus“

 Wer sich schon zu Lebzeiten Gedanken darüber macht, was nach dem Tod mit dem eigenen Besitz passiert, erspart dem Erben unter Umständen unangenehme Folgen. Beim Aufsetzen eines Testaments gibt es wichtige Punkte, die der Vererbende beachten sollte.

Gerade unter dem Aspekt der Erbschaftsteuer, können sowohl der Besitzer, als auch der Erbe schon im Vorfeld einige Dinge regeln und dadurch verhindern, dass unnötig Steuern anfallen. Denn jeder hat Interesse daran, dass dieser Besitz ohne viel Aufwand und Kosten an die Familie geht.

Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer: Verschenken Sie kein bares Geld!

Bargeld, Wert­papiere, Immobilien – bis 2024 geht die statt­liche Summe von rund 3,1 Billionen Euro auf die nächste Generation über (Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge). Dank hoher Frei­beträge bleiben zwar Erbschaften im Familien­kreis in vielen Fällen steuerfrei. Doch ist das Vermögen sehr groß, oder erben entfernte Verwandte, kassiert das Finanz­amt oft mit. Und das kann richtig teuer werden. Was viele jedoch nicht wissen: bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer lässt sich bares Geld sparen.

Ehepartner und Kinder stehen an oberster Rangordnung. Je weiter weg das direkte verwandtschaftliche Verhältnis, desto geringer sind die Freibeträge und umso mehr Steuern müssen bezahlt werden.

 

Grad der Verwandtschaft     Steuerklasse   Freibeträge                          Steuersatz
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner I 500.000,00 € 7 bis 30 %
Kinder, Stiefkinder I 400.000,00 € 7 bis 30 %
Enkel I 200.000,00 € 7 bis 30 %
Eltern, Großeltern I 100.000,00 € 15 bis 43 %
Alle anderen Erben I 20.000,00 € 30 bis 50 %

Quelle: deutsches Forum für Erbrecht

Unsere Tipps:

  • Schenkungen müssen vorab notariell beglaubigt werden.
  • Das Testament unbedingt noch zu Lebzeiten festlegen. Wer seine Immobilie vererben möchte, sollte sich im Vorfeld überlegen wer der Erbe sein wird.
  • Frei­beträge mehr­fach nutzen. Über­steigt das Vermögen im Erbfall die Frei­beträge, können Eltern bereits früh­zeitig Vermögensteile über­tragen. Frei­beträge lassen sich alle zehn Jahre erneut voll ausschöpfen.
  • Besitz umver­teilen.Besitzt ein Ehepartner den Groß­teil des Vermögens, sollten Eheleute dieses gleich­mäßig unter sich aufteilen. So können Kinder im Erbfall ihre Frei­beträge für beide Eltern­teile ausnutzen.
  • Mehrere Generationen bedenken.Bei größeren Vermögen kann die Einbeziehung mehrerer Generationen die Steuerlast erheblich verringern, weil sich dadurch auch die Frei­beträge der Enkel nutzen lassen.
  • Testament prüfen. Berechnen Sie, ob die getroffenen Rege­lungen eventuell Nachteile für Ihre Kinder bei der Erbschaft­ssteuer bringen.
  • Erbe ausschlagen. Erben können generell ein Erbe auch ausschlagen.

Wussten Sie?  Das Familien­heim bleibt steuerfrei!

Unabhängig von ihrem persönlichen Frei­betrag können Ehe- und einge­tragene Lebens­partner sowie Kinder das jeweilige Zuhause steuerfrei erben. Bedingung: Sie müssen anschließend selbst mindestens zehn Jahre in dem Haus wohnen. Die Sonder­regelung greift jedoch nur, wenn das Mit-Eigentum zivilrecht­lich auf die Erben über­tragen wurde. Ein ding­lich gesichertes Wohn­recht reicht für die Steuerbefreiung nicht aus (BFH, Az. II R 45/12). Zweit- und Ferien­wohnungen fallen zudem nicht unter diese Regelung (BFH, Az. II R 35/11). Erben Kinder das Eltern­haus gilt zusätzlich: steuerfrei ist nur eine Wohn­fläche von maximal 200 Quadrat­metern.

Besondere Vorsicht beim „Berliner Testament“

Weit verbreitet unter Ehepaaren ist das so genannte Berliner Testament. Darin setzen sich beide Partner gegen­seitig als Allein­erben ein. Die Kinder gehen beim Tod des ersten Eltern­teils leer aus. Sie erben erst, wenn der zweite stirbt. Das könnte Nachteile bei der Erbschaft­ssteuer bringen: erben die Kinder später das gesamte Vermögen, kann der Freibetrag nur einmal geltend gemacht werden.

Tipp: Prüfen Sie als Eltern im Voraus, ob der Anteil jedes Kindes am Gesamterbe dessen Steuerfrei­betrag (400 000 Euro) über­steigt.

Fazit: Grundsätzlich sollte bei Beabsichtigung einer Erbschaft oder Schenkung, ein Fachanwalt für Erb- oder Steuerrecht hinzugezogen werden, der Sie ausreichend berät. Das gibt Ihnen und Ihre Erben die größtmögliche Sicherheit, optimale Lösungen zu finden.

10 Kommentare
  1. Markus
    Markus sagte:

    Ich habe bereits damit begonnen, Informationen darüber zu sammeln, wie eine vernünftige Aufteilung meines Erbes aussehen könnte. Allerdings finde ich das schwierig zu verstehen, in welchen Fällen lohnt es sich schenken und wann lohnt es sich vererben. Ich denke ich sollte am besten eine Beratung von einem Anwalt für Erbrecht einholen, um zu verstehen, wie man dabei Steuer sparen kann.

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  2. Joachim Hussing
    Joachim Hussing sagte:

    Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Erbrecht gefunden habe. Mit meiner Nachbarin habe ich mich schon viel darüber unterhalten. Sie versucht, die Erbschaftestsituation für ihre Familie zu klären. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.

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  3. Katherine Fischer
    Katherine Fischer sagte:

    Da meine Oma gerne mehr zum Thema Vererben wissen wollte und sie den PC nicht bedienen kann, bin ich echt froh, dass ich diesen Artikel gefunden habe. Die Informationen werden meine Oma interessieren, weil, wie Sie hier schrieben, es ist wichtig sich vorzubereiten. Jetzt wo ich das alles lese, bin ich auch interessiert.

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  4. Katherine Fischer
    Katherine Fischer sagte:

    Danke für die hilfreiche Information. Meine Eltern planen für alles und denken schon über ihr Testament. Deswegen hatten sie die gleiche Frage über Vererben und Schenken. Das ist gut zu wissen, dass das Familienheim steuerfrei bleibt.

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  5. Franzi Heine
    Franzi Heine sagte:

    Danke für die Informationen zum Vererben. Mein Freund hat das Familienhaus seiner Oma geerbt. Gut zu wissen, dass man das Familienheim steuerfrei erbt, wenn man danach 10 Jahre selbst in dem Haus wohnt. Vorsichtshalber hat sich mein Freund dennoch einen Anwalt für Erbrecht genommen, um sich beraten zu lassen.

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  6. Tobias Müller
    Tobias Müller sagte:

    Ich informiere mich gerade zum Thema Erbrecht und Testament, um für meine Familie vorzusorgen. Mir war nicht bewusst, wie viele Steuern ich sparen kann, wenn ich mich noch zu Lebzeiten mit meinem Nachlass beschäftige. Um sicher zu gehen, werde ich noch einen Rechtsanwalt für Erbrecht aufsuchen!

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  7. Manfred
    Manfred sagte:

    Vielen Dank für den Tipp mit der Schenkung zu Lebzeiten. Ich werde von der Freundin meiner Eltern das Haus erben, da sie keine Kinder hat und wir immer ein gutes Verhältnis hatten. Sie hatte das schon mal angesprochen, das wir das noch mal bei einem Notar klären lassen müssen. Ich glaube, sie meinte die Übertragung zu Lebzeiten. Sie wird das Haus natürlich bis zu ihrem Tod, der sicher in naher Zukunft noch nicht sein wird, bewohnen.

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  8. Hanna Adams
    Hanna Adams sagte:

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Vererben bzw. Schenken. Mein Nachbar möchte sich in einer Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht beraten lassen, weil er sich um sein Testament kümmern möchte. Gut zu wissen, dass meist die Ehepartner und Kinder als erste von einem Erbe profitieren.

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  9. Tyler Padleton
    Tyler Padleton sagte:

    Danke für diesen Beitrag über das Thema Erbrecht. Meine Großtante hat demnächst einen Notartermin, bei dem es um ihr Erbe geht. Der Beitrag wird ihr bestimmt sehr gut weiterhelfen. Gut zu wissen, dass, sobald das Vermögen im Erbfall die Frei­beträge übersteigt, Eltern bereits früh­zeitig Vermögensteile über­tragen können.

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  10. Emilia Scholz
    Emilia Scholz sagte:

    Ich danke ihnen für den Beitrag zum Thema Vererben und Schenken. Mein Onkel würde gerne sein Testament schreiben und sucht nach guter Beratung. Dieser Beitrag würde ihn bestimmt interessieren. Gut, dass ich jetzt weiß, dass Ehepartner und Kinder an oberster Rangordnung stehen.

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